In Kraft tritt die Neuregelung 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt - einem Parlamentssprecher zufolge vermutlich spätestens im April. Ab diesem Zeitpunkt können die EU-Staaten nationale Anbauverbote erlassen.
Politische Gründe zulässig
Das Plenum billigte einen Kompromiss, auf den sich Unterhändler des Parlaments und der 28 EU-Staaten im Dezember nach langen und zähen Verhandlungen geeinigt hatten. Bisher war es für EU-Staaten juristisch kompliziert, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, die eine EU-weite Zulassung erhalten hatten, auf ihrem Territorium zu verhindern. Das soll sich jetzt ändern.
Künftig können Staaten ganz offen auf politische Gründe verweisen, aufgrund derer sie Gentechnik bei sich nicht wollen. Sie können auch den Anbau mehrerer gentechnisch veränderter Pflanzen auf einmal untersagen.
Trennung der Felder
Es gibt aber auch Kritik an der Neuregelung: Umweltschützer bemängeln, dass die Trennung von Feldern mit Genpflanzen und dem Umland nicht strikt genug geregelt sei. Außerdem kritisieren sie, Unternehmen, die genetisch verändertes Saatgut und Pflanzen verkaufen, könnten einen zu großen Einfluss auf die zuständige EU-Behörde EFSA ausüben.
In der EU sind rund 60 Pflanzen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zugelassen - etwa Mais, Sojabohnen und Baumwolle, die aber mit einer Ausnahme importiert werden. Zu wirtschaftlichen Zwecken angebaut wird in der EU derzeit nur die gentechnisch veränderte Maissorte MON810. Die EFSA prüft gegenwärtig allerdings mehrere Anträge der Industrie.
==Situation in Österreich==
In Österreich wurden GVO noch nicht zu kommerziellen Zwecken angebaut, ebenso wenig hat es laut Umweltbundesamt Testanbau für wissenschaftliche Zwecke außerhalb geschlossener Bereiche (z.B. Gewächshäuser) gegeben.
Für GV-Pflanzen, die in der EU eine Anbauzulassung haben, bestehen in Österreich Anbauverbote.
science.ORF.at/AFP
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