In Kraft tritt sie im Oktober 2016. Langfristig wird sich dadurch die Anzahl der Uni-Professoren und -Professorinnen erhöhen und ihre Zusammensetzung verändern, so die Hoffnung des Wissenschaftsministeriums.
2.300 berufene Professuren
Universitäten sind nicht nur als Bildungsstätte und Ort der Forschung bedeutsam. Sie sind auch ein riesiger Arbeitgeber: Rund 55.000 Menschen waren Ende 2014 an Österreichs öffentlichen Hochschulen beschäftigt, 36.000 davon im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich.
Mit dem Ist-Zustand sind die meisten von ihnen vermutlich seit Langem eher unzufrieden. Nur rund 2.300 Personen haben das Wunschziel einer Professur erreicht – samt stattlichem Gehalt (mindestens 4.782,40 Euro brutto monatlich laut Kollektivvertrag 2015) und Ressourcen. Der Rest werkelt unter– finanziell wie organisatorisch – deutlich schlechteren Rahmenbedingungen vor sich hin: von den Universitätsdozenten und -dozentinnen bis hin zur zahlenmäßig stärksten Gruppe der Universitätsassistenten.
Besonders auffällig bei der universitären Beschäftigungshierarchie: Je weiter oben, desto mehr Männer sind vertreten und desto höher das Alter. 78 Prozent der Professoren sind Männer, zwei Drittel älter als 51 Jahre.
Links:
- UG 2002
- Uni-Kollektivvertrag 2015 (Uniko, PDF)
- Anna Babka (Uni Wien)
- Bernhard Keppler (Uni Wien)
- Wissenschaftsministerium
- Österreichischer Universitätsprofessor/innenverband
- AGUK
- Wissenschaftsrat
- Lehrpersonal im Hochschulwesen 2014 (Statistik Austria)
Ö1 Sendungshinweis:
Dem Thema widmet sich auch ein Beitrag in Wissen aktuell: 15.10, 13:55 Uhr.
Fortschritte mit Haken
Dass sich daran etwas ändert, ist seit Jahren das erklärte Ziel vieler Experten. So hat sich etwa der Wissenschaftsrat vor zwei Jahren generell gegen das bestehende Kuriensystem – die Trennung in Professuren und Mittelbau – ausgesprochen, da dieses "nicht mehr den Erfordernissen einer modernen Universitätsentwicklung" entspreche.
Nun, abgeschafft wird das Kuriensystem mit der Novelle des Universitätsgesetzes 2002, die heute beschlossen werden soll, nicht. Aber es ändert zumindest die Zutrittsmöglichkeit in den erlauchten Kreis der Professorenkurie und erweitert ihn dadurch.
Und zwar folgendermaßen: Schon bisher gab es an den Unis sogenannte Laufbahnstellen. Alle, die derartige "Tenure-Track-Stellen" durchlaufen haben, endeten bisher allerdings als "assoziierte Professoren" und blieben Teil des Mittelbaus: Ab Oktober 2016 wird sich das ändern. In Zukunft werden Absolventen dieser Laufbahnstellen und entsprechenden Leistungsüberprüfungen automatisch zur Professorenkurie zählen – sie können dann also mehr mitbestimmen, da die Professoren in den meisten wichtigen Unigremien die Hälfte der Mitglieder stellen.
Zwei Haken gibt es allerdings: Dienstrechtlich ändert sich dadurch nichts, sie bekommen also weder mehr Gehalt noch eine bessere Ausstattung. Und: Die meisten, die bisher schon auf Laufbahnstellen waren, rücken durch die UG-Novelle nicht automatisch in die Professorenkurie auf.
Kritik und Zufriedenheit
Ein Umstand, den etwa Anna Babka beklagt, Germanistin an der Universität Wien und Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Universitäre Karriereplanung (AGUK). Mit dem neuen Gesetz werden verbindliche Standards gesetzt, die zum Teil rückwirkend zur Anwendung kommen – etwa eine internationale Ausschreibung.
"An der Uni Wien wurden aber vor ca. sechs Jahren Laufbahnstellen ausgeschrieben, die sich nur an Forscher und Forscherinnen der eigenen Uni gerichtet haben. Diese waren bis dahin nur befristet beschäftigt, und die Uni wollte ihnen eine Karriereperspektive ermöglichen", sagt Babka. "Diese Kolleginnen und Kollegen sind alle höchst qualifiziert, wurden alle international evaluiert und ausgewählt. Jetzt werden diese assoziierten Professoren aber von der Professorenkurie ausgeschlossen, weil sie nicht dem Kriterium der internationalen Ausschreibung, die das Gesetz nun vorsieht, entsprechen." Deshalb, so Babka, sollte unbedingt eine Übergangsregelung geschaffen werden, um nicht zwei Klassen von assoziierten Professoren zu erzeugen.
Freuen kann sich hingegen der Österreichische Universitätsprofessor/innenverband (UPV), der mit Hinweis auf die bestmögliche Qualifikation der Kollegen und Kolleginnen ihre Menge lieber kleinhalten möchte. "Wir sind relativ zufrieden mit der UG-Novelle", urteilt deshalb Bernhard Keppler, der UPV-Vorsitzende und Chemiker von der Uni Wien. In früheren Versionen sei noch von einer automatischen Überführung der assoziierten Professoren in die Professorenkurie die Rede gewesen, diese wurde nun gestrichen.
Vereinfachte Berufungsverfahren
Eine Hintertür für die Professorenkurie gibt es aber auch für die aktuellen assoziierten Professoren. Ebenso wie für die Universitätsdozenten und –dozentinnen ("Ao. Univ. Profs.") – betroffen sind rund 500 bzw. 2.400 Personen - wird es laut UG-Novelle "vereinfachte Berufungsverfahren" geben. Sie können also "echte Professoren" werden ohne klassische Berufung.
Wie das Verfahren genau aussieht, steht nicht im Gesetzestext, sondern fällt in die Autonomie der Universitäten. Verpflichtend sind nur eine Ausschreibung sowie die Anhörung der Professoren der jeweiligen Bereiche und der Gleichbehandlungsstellen. Die Unis können also selbst entscheiden, wie "vereinfacht" das Verfahren tatsächlich ist.
Und genau das findet der UPV-Vorsitzende Bernhard Keppler weiterhin problematisch. "Das wird von den Unis wie in der Vergangenheit vermutlich sehr unterschiedlich angelegt werden", meinte er gegenüber science.ORF.at. "Das bietet 'strengeren' Unis die Chance sich zu profilieren und kann dazu führen, dass sich die Hochschulen in Österreich qualitativ auseinanderentwickeln." Um das zu überprüfen werden die Verfahren laut UG-Novelle alle fünf Jahre evaluiert.
Lukas Wieselberg, science.ORF.at
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